Anmeldeportal Ganztagsangebote in Oldenburger Grundschulen

Fragen und Antworten


Anmeldeverfahren

Wofür kann ich mich hier anmelden?

Sie können hier Ihr Kind für das schulische Ganztagsangebot Ihrer Grundschule anmelden. Außerdem können Sie Ihr Kind für ein Spätangebot (sofern vorhanden) und/oder für das Ferienangebot anmelden.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Über den Button Registrieren gelangen Sie zur Registrierung. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und das Vergeben eines Passwortes sind verpflichtend. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Bestätigungslink. Über den Button Anmelden können Sie nun Ihr Kind in Ihrer Grundschule für das schulische Ganztagsangebot, das Spätangebot und/oder für das Ferienangebot anmelden. Am Ende können Sie die Zusammenfassung Ihrer Anmeldung noch einmal ansehen und auf Richtigkeit überprüfen. Sollte alles richtig sein, können Sie Ihre Anmeldung absenden.
Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung zum Spätangebot und zum Ferienangebot wird Ihre Einkommensstufe benötigt. Füllen Sie hierfür bitte vorher die Erklärung zum Einkommen für ein ergänzendes Ganztagsangebot (PDF, 3 MB) aus.

Wer kann mich bei der Anmeldung unterstützen?

Können Sie die Anmeldung über das Anmeldeportal nicht selbstständig vornehmen, dann gibt es folgende Möglichkeit: Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrer Grundschule oder für das Spätangebot und das Ferienangebot mit dem Kooperationspartner Ihrer Grundschule. Die Anmeldung kann dann zusammen mit Ihnen vorgenommen werden.

Gibt es Übersetzungsfunktionen?

Es besteht die Möglichkeit, die gesamte Webseite mit Hilfe der Übersetzungsfunktion in eine der anwählbaren Sprachen übersetzen zu lassen. Dabei können Sie kostenlose Apps, wie beispielsweise „DeepL Übersetzer“, „Google Translate“ oder „ITranslate“ nutzen. Die Stadt Oldenburg (Oldb) übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Übersetzung keine Gewähr.

Brauche ich eine eigene E-Mail-Adresse?

Für die Registrierung im Anmeldeportal benötigen Sie eine E-Mail-Adresse. Es gibt viele Möglichkeiten zur Erstellung einer eigenen E-Mail-Adresse. Viele davon sind auch kostenlos.

Welche Fristen gibt es?

Es gibt eine allgemeine Kernanmeldezeit vom 1. bis zum 31. Januar des Jahres für alle Angebote.

Die Anmeldung zum schulischen Ganztagsangebot erfolgt in der Kernanmeldezeit zwischen dem 1. und dem 31. Januar jedes Jahres und bezieht sich auf das folgende Schuljahr ab August. Spätere Anmeldungen sind mit Einschränkungen möglich.

Die Anmeldungen zum Spätangebot und zum Ferienangebot erfolgen zwischen dem 1. und dem 31. Januar jedes Jahres. Sie beziehen sich beim Spätangebot auf das folgende Schuljahr ab August und beim Ferienangebot auf den Zeitraum ab den Osterferien bis zum Februar des Folgejahres. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtig werden, wenn es noch freie Plätze gibt.

Kann ich meine Angaben nachträglich ändern?

Sollten Änderungen nach der Anmeldung im aktuellen Angebotszeitraum nötig sein, senden Sie bitte Ihren Änderungswunsch an Ihre Grundschule beziehungsweise an den Kooperationspartner Ihrer Grundschule. Bitte geben Sie unbedingt in Ihrer E-Mail den wichtigen Grund für Ihren Änderungswunsch, den Namen des Kindes und das Geburtsdatum mit an.

Muss ich mein Kind jedes Jahr anmelden?

Ja.

Muss ich jedes Kind einzeln anmelden?

Ja, hierfür schließen Sie eine Anmeldung ab und können danach weitere Kinder anmelden.

Kann ich mehrere Anmeldungen pro Kind abgeben?

Nein, Sie können jedes Kind nur einmal pro Jahr an einer Schule mit den dortigen Angeboten anmelden.


Schulisches Ganztagsangebot

Was ist das schulische Ganztagsangebot?

In den Oldenburger Ganztagsgrundschulen gibt es ein beitragsfreies schulisches Ganztagsangebot. Dieses wird durch die Grundschule organisiert. Bei fast allen Grundschulen wird die Schule dabei durch einen Kooperationspartner sowie weiteren Partner aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit unterstützt.

Schülerinnen und Schüler können je nach Grundschule an bis zu fünf Tagen in der Woche am Angebot teilnehmen. Für die Anmeldung zum schulischen Ganztagsangebot ist es erforderlich, jährlich die gewünschten Wochentage anzugeben. In offenen Ganztagsgrundschulen können die Tage einzeln gebucht werden. Bei teilgebundenen Ganztagsgrundschulen können nur die offenen Tage frei gewählt werden.

Sollte es an Ihrer Grundschule ein weniger umfangreiches schulisches Ganztagsangebot geben und Sie brauchen mehr Betreuung, können Sie sich an die Schulleitung wenden.

Wie werden die Plätze vergeben?

Für das schulische Ganztagsangebot erhält jedes angemeldete Kind einen Platz.

Kann ich mein Kind vom schulischen Ganztagsangebot wieder abmelden?

Die Anmeldung zur Ganztagsschule ist verbindlich für das gesamte Schuljahr und nach der Anmeldung gilt die Schulpflicht. Das bedeutet, dass eine Abmeldung nicht ohne weiteres möglich ist. In besonderen Härtefällen können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Bitte teilen Sie der Schule schriftlich mit, ab wann und aus welchem wichtigen Grund Sie das Kind abmelden wollen. Bitte geben Sie dabei den Namen des Kindes und das Geburtsdatum mit an.

Kann ich mein Kind aus dem schulischen Ganztagsangebot eher abholen?

Im schulischen Ganztagsangebot können Sie Ihr Kind in der Regel nicht früher abholen. Die Anmeldung für das Ganztagsangebot verpflichtet zur Teilnahme im gesamten Schuljahr an den angemeldeten Tagen. Eine frühere Abholzeit ist bei der Schule schriftlich zu beantragen und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Wie ist das Mittagessen organisiert?

An allen Tagen mit Ganztagsangebot wird ein Mittagessen angeboten.

Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt bei der Anmeldung zum schulischen Ganztagsangebot einmalig für die Dauer des gesamten Schulbesuchs an der jeweiligen Schule. Sie kann nur für die Gesamtzahl der Tage erfolgen, für die das Kind zu den Ganztagsangeboten angemeldet wurde.
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, dem Kind auch zusätzlich zum Mittagessen weiteres Essen für zum Beispiel ein Frühstück oder eine Zwischenmahlzeit mitzugeben.

Welche Kosten entstehen für das Mittagessen?

Das Mittagessen ist kostenpflichtig. Falls Sie eine Bewilligung für Bildung und Teilhabe (OldenburgCard) besitzen, ist das Mittagessen kostenfrei. Die Kosten für das Mittagessen, Kündigungsmöglichkeiten sowie weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie in der „Satzung der Stadt Oldenburg über die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in den Mensen an den Grundschulen“ in der aktuellen Fassung.

Die Satzung ist außerdem im Schulsekretariat und im Amt für Schule und Bildung, Abrechnungsstelle Schulmensen, Bergstraße 25, 26122 Oldenburg, einsehbar.

Die Kosten werden mit der Stadt Oldenburg abgerechnet. Sie erhalten entsprechend der gebuchten Tage einen Gebührenbescheid.

Was ist mit Allergien und Unverträglichkeiten beim Essen?

Bei einer bedeutsamen Allergie oder Unverträglichkeit des Kindes wird ein ärztlicher Nachweis benötigt. Diesen bitte vorab an das Amt für Schule und Bildung, Sebastian.Klaassen[at]stadt-oldenburg.de (Telefon 0441 235-2940) oder per Post an die Abrechnungsstelle Schulmensen, Bergstraße 25, 26122 Oldenburg schicken oder vor Ort vorlegen.
Im Rahmen der Möglichkeiten der Mensa wird eine Teilnahme am Mittagessen geprüft.

Kann ich mein Kind vom Mittagessen auch wieder abmelden?

Für eine Abmeldung vom Mittagessen gilt die aktuelle Satzung. Eine vollständige Abmeldung für das Mittagessen im schulischen Ganztagsangebot ist mit einer Frist von vier Wochen nur zum Ende eines Schuljahres möglich.

Wo gibt es weitere Information, zum Beispiel zum Essensangebot?

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter Schulverpflegung > Stadt Oldenburg


Spätangebot

Was ist das Spätangebot?

Es gibt in den meisten Oldenburger Ganztagsgrundschulen während der Schulzeit ein zusätzliches kostenpflichtiges (je nach Einkommen auch beitragsfreies) Spätangebot. Das Spätangebot wird durch einen Kooperationspartner der Grundschule organisiert.
Es umfasst bis zu 1,5 Stunden täglich je nach Standort und ist in bis zu vier Buchungspaketen buchbar.

Sollte es an Ihrer Grundschule ein weniger umfangreiches Spätangebot geben, können Sie sich bei einem Mehrbedarf an den Kooperationspartner wenden.

Wie werden die Plätze im Spätangebot vergeben?

Im Spätangebot gibt es Gruppen und die Plätze sind begrenzt. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 31. Januar eines Jahres. Anschließend wird schriftlich ein Betreuungsvertrag mit Ihnen geschlossen, erst dann gibt es eine Platzgarantie.

Falls die Anmeldezahlen das Platzangebot übersteigen, nimmt der Kooperationspartner eine Auswahl vor. Nicht aufgenommene Kinder können dann auf eine Warteliste kommen.

Kann ich mein Kind vom Spätangebot auch wieder abmelden?

Die Anmeldung zum Spätangebot ist nach Abschluss des Betreuungsvertrages verbindlich. Das bedeutet, dass eine Abmeldung oder Kündigung vom gesamten Angebot nicht ohne weiteres möglich ist. In besonderen Härtefällen können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Bitte teilen Sie dem Kooperationspartner der Schule schriftlich mit, ab wann und aus welchem wichtigen Grund Sie das Kind abmelden wollen. Bitte geben Sie dabei den Namen des Kindes und das Geburtsdatum mit an. Bitte beachten Sie, beim Spätangebot gelten nach Abschluss eines Vertrags die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (PDF, 519 KB). Eine Abmeldung von einzelnen Tagen ist nach Absprache möglich. Die Bezahlung entfällt dadurch nicht.

Kann ich mein Kind vom Spätangebot auch eher abholen?

Im Spätangebot können Sie Ihr Kind eher abholen. Hier sprechen Sie bitte ab, wenn Sie Ihr Kind eher abholen wollen oder es an einzelnen Tagen nicht teilnimmt.


Ferienangebot

Was ist das Ferienangebot?

Zusätzlich zur Betreuung in der Schulzeit gibt es ein ergänzendes kostenpflichtiges (je nach Einkommen auch beitragsfreies) Ferienangebot. Der Angebotszeitraum erstreckt sich vom März im laufenden Kalenderjahr bis zum Februar im Folgejahr. Das Angebot wird durch den Kooperationspartner am Schulstandort oder an einer benachbarten Grundschule durchgeführt. Gegebenenfalls wird dieser durch weitere Partner aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit unterstützt.

Das Ferienangebot umfasst je nach Standort maximal neun Ferienwochen, die Sie buchen können. Jede Ferienwoche/Buchungspaket kann einzeln gebucht werden. Ein Buchungspaket entspricht immer fünf Tagen und an Feiertagen findet keine Betreuung statt. Die Zeiten richten sich nach dem Betreuungsangebot in der Schulzeit.
Die Teilnahme am schulischen Ganztagsangebot ist keine Voraussetzung für die Buchung des Ferienangebotes.

Sollte es an Ihrer Grundschule ein weniger umfangreiches Ferienangebot geben und Sie brauchen mehr Betreuung, können Sie sich an den Kooperationspartner wenden.

Wie werden die Plätze vergeben?

Im Ferienangebot erhalten alle Kinder, die bis zum 31. Januar eines Jahres angemeldet werden, einen Platz. Voraussetzung ist der anschließend geschlossene Betreuungsvertrag.

Wie ist das Mittagessen in den Ferien organisiert?

Das Mittagessen ist kostenpflichtig. Falls Sie eine Bewilligung für Bildung und Teilhabe (OldenburgCard) besitzen, ist das Mittagessen im Ferienangebot kostenfrei.

Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt bei der Anmeldung zum schulischen Ganztagsangebot einmalig für die Dauer des gesamten Schulbesuchs an der jeweiligen Schule und gilt dann auch für das Ferienangebot. Sie können Ihr Kind aber auch nur für das Mittagessen im Ferienangebot anmelden.
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, dem Kind auch zusätzlich zum Mittagessen weiteres Essen für zum Beispiel ein Frühstück oder eine Zwischenmahlzeit mitzugeben.

Welche Kosten entstehen für das Mittagessen in den Ferien?

Das Mittagessen ist kostenpflichtig. Falls Sie eine Bewilligung für Bildung und Teilhabe (OldenburgCard) besitzen, ist das Mittagessen kostenfrei.
Die Kosten für das Mittagessen, Kündigungsmöglichkeiten sowie weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie in der „Satzung der Stadt Oldenburg über die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in den Mensen an den Grundschulen“ in der aktuellen Fassung.

Die Satzung ist außerdem im Schulsekretariat und im Amt für Schule und Bildung, Abrechnungsstelle Schulmensen, Bergstraße 25, 26122 Oldenburg, einsehbar.

Die Kosten werden mit der Stadt Oldenburg abgerechnet. Für die Ferien erhalten Sie entsprechend der gebuchten Tage einen separaten Gebührenbescheid.

Wenn Eltern in Stufe 2 nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Beitrag zum Mittagessen nur in den Ferien unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erlassen werden. Ein Antrag auf Übernahme des Beitrags (PDF, 246 kB, barrierefrei) ist beim Amt für Jugend und Familie zu stellen.

Was ist mit Allergien und Unverträglichkeiten beim Essen in den Ferien?

Bei einer bedeutsamen Allergie oder Unverträglichkeit des Kindes wird ein ärztlicher Nachweis benötigt. Diesen bitte vorab an das Amt für Schule und Bildung, Sebastian.Klaassen[at]stadt-oldenburg.de (Telefon 0441 235-2940) oder per Post an die Abrechnungsstelle Schulmensen, Bergstraße 25, 26122 Oldenburg schicken oder vor Ort vorlegen.
Im Rahmen der Möglichkeiten der Mensa wird eine Teilnahme am Mittagessen geprüft.

Darüber hinaus sollten Sie auf jeden Fall den Anbieter des Ferienangebotes über Allergie oder Unverträglichkeit des Kindes informieren.

Kann ich mein Kind vom Ferienangebot auch wieder abmelden?

Die Anmeldung zum Ferienangebot ist nach Abschluss des Betreuungsvertrages verbindlich. Das bedeutet, dass eine Abmeldung oder Kündigung vom gesamten Angebot nicht ohne weiteres möglich ist. In besonderen Härtefällen können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Bitte teilen Sie dem Kooperationspartner der Schule schriftlich mit, ab wann und aus welchem wichtigen Grund Sie das Kind abmelden wollen. Bitte geben Sie dabei den Namen des Kindes und das Geburtsdatum mit an. Bitte beachten Sie, beim Ferienangebot gelten nach Abschluss eines Vertrags die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (PDF, 519 KB). Eine Abmeldung von einzelnen Tagen ist nach Absprache möglich. Die Bezahlung entfällt dadurch nicht.

Kann ich mein Kind in den Ferien vom Mittagessen auch wieder abmelden?

Eine Abmeldung für das Mittagessen im Ferienangebot ist mit einer Frist von vier Wochen nur zum 1. März eines Jahres möglich.

Kann ich mein Kind im Ferienangebot eher abholen?

Im Ferienangebot können Sie Ihr Kind eher abholen (oder es kann im Ferienangebot auch später kommen). Hier sprechen Sie bitte auf jeden Fall ab, wenn Sie Ihr Kind eher abholen wollen oder es an einzelnen Tagen nicht teilnimmt. Bei Ausflügen muss Ihr Kind bis zu einer abgesprochenen Zeit da sein und kann erst nach dem Ausflug abgeholt werden.

Mein Kind wird erst eingeschult. Ab wann kann es am Ferienangebot teilnehmen?

Beim Ferienangebot können für die Kinder der neuen ersten Klassen alle Buchungspakete, die ab dem 1. August beginnen, gebucht werden.

Mein Kind verlässt die Grundschule zu den Sommerferien. Bis wann kann es noch am Ferienangebot teilnehmen?

Für die Kinder der abgehenden vierten Klassen können alle Buchungspakete, die vor dem 31. Juli enden, gebucht werden.


Weitere Fragen

Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?

Das Spätangebot und das Ferienangebot sind kostenpflichtig. Der Elternbeitrag orientiert sich an den Grundsätzen für die Erhebung eines Elternbeitrages (PDF, 2 MB) und ist nach Einkommen gestaffelt. Für sozialleistungsbeziehende oder sorgeberechtigte Personen mit einem Einkommen von bis zu 30.000 Euro sind die Angebote beitragsfrei. Die Kosten für das Spätangebot (PDF, 476 KB, barrierefrei) und die Kosten für das das Ferienangebot (PDF, 492 KB, barrierefrei) richten sich nach den gebuchten Tagen beziehungsweise Buchungspaketen. Bei Abschluss des Betreuungsvertrages wird Ihr Beitrag anhand der Erklärung zum Einkommen (PDF, 2,64 MB) und anhand der entsprechenden Einkommensnachweise ermittelt. Die Sorgeberechtigten haben schriftlich das maßgebliche Einkommen anzugeben und auf Nachfrage auch nachzuweisen, welche Einkommensstufe für Sie zutrifft.
Wenn Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erlassen werden. Ein Antrag hierfür kann beim Amt für Jugend und Familie gestellt werden (PDF, 400 KB).
Der Kooperationspartner kann für das Ferienangebot zusätzliche Beiträge in Höhe von maximal 15 Euro je Buchungspaket erheben. Die damit finanzierten Inhalte müssen grundsätzlich als Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) abrechenbar sein.
Die Gesamtkosten der Angebote können beim Kooperationspartner erfragt werden. Die Zahlungsmodalitäten werden vom Kooperationspartner festgelegt.

Welche Verträge gibt es?

Die Anmeldung zum schulischen Ganztagsangebot erfolgt ohne weiteren Vertrag.

Für die Anmeldung im Spätangebot und/oder Ferienangebot erhalten Sie einen Betreuungsvertrag mit weiteren Unterlagen durch den jeweiligen Kooperationspartner der Grundschule. Der Vertrag muss rechtzeitig vor dem Beginn des Angebotes unterschrieben zurückgesendet werden.

Welche weiteren Unterlagen werden für den Vertrag benötigt?

Die Sorgeberechtigten sind vor erstmaligem Abschluss eines Betreuungsvertrages verpflichtet, folgende Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen und vollständig und richtig auszufüllen. Die Unterlagen sind durch den Kooperationspartner oder unter www.oldenburg.de/ganztagsbildung-in-grundschulen erhältlich.

Es könne auch weitere Angaben wie beispielsweise Erkrankungen oder ein Bedarf an einer Schulbegleitung für die Teilnahme an den Angeboten außerdem notwendig sein.

Was ist, wenn ich das Angebot nicht in Anspruch nehme?

Die Zahlungspflicht entfällt nicht, falls das Angebot nicht in Anspruch genommen wird. Der Grund der Nichtinanspruchnahme ist dabei unerheblich. Die Zahlungspflicht besteht auch, falls das Kind gemäß § 9 der Teilnahmebedingungen (PDF, 519 KB) vom Angebot (befristet) ausgeschlossen wurde.

Wie funktioniert eine Warteliste?

Nicht aufgenommene Kinder können unabhängig vom Anmeldezeitraum auf einer Warteliste eingetragen werden. Die Vergabe freiwerdender Plätze erfolgt analog zum übrigen Verfahren. Die Dauer der Wartezeit ist kein Kriterium.

Wie ist mein Kind versichert?

Die Teilnahme am schulischen Ganztagsangebot steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für die Entschädigung der Unfälle sind die Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig.

Für das Spätangebot und Ferienangebot gilt:

  • Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
  • Gesetzliche Unfallversicherung (Gemeinde-Unfallversicherungsverband) oder vom Kooperationspartner abgeschlossene Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 245.000 Euro Leistung bei Vollinvalidität.
Weitere Versicherungen bestehen nicht und sind bei Bedarf von den Sorgeberechtigten abzuschließen. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, einen festgestellten Schaden unverzüglich bei der Schule beziehungsweise beim Kooperationspartner anzuzeigen.

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